Präsentiert sich eine Sache auf den ersten Blick vorwiegend positiv, dann stellt sich früher oder später die Frage nach den Nachteilen. Bei einem Laserdrucker beziehen sich diese Zweifel vor allem auf die Thematik eines gesundheitsgefährdenden Einflusses.
Gerade seitdem auch medial die Sprache immer häufiger auf Klima und Zustände an Arbeitsplätzen fällt, wächst die Angst vor einer unsichtbaren Gefahr. Schließlich geht in Büros jeglicher Einrichtungen kein Tag ohne die Nutzung des Druckers vorüber. Vor allem die Warnung vor krebserregendem Tonerstaub lässt viele Kunden aufhorchen. Doch es darf eine genauere Untersuchung dieser möglichen Problematik nicht umgangen werden, um tatsächlich sagen zu können, ob eine Gesundheitsgefährdung durch Laserdrucker realistisch erscheint oder eben doch nur Schüren eines heraufbeschworenen Feuers ist.
Für jede Konsequenz gibt es eine Ursache. Beim Fall der Gesundheitsgefährdung durch Laserdrucker findet sich dieser Auslöser bei einem Printgerät der Marke Samsung, welches aus vielen Büros einiger Bundesländer entfernt werden musste, nachdem dort bei Messungen eine Vielzahl an ultrafeinen Partikeln festgestellt wurde. Diese Nano-Teilchen sind bei näherer Betrachtung jedoch nicht so gefährlich, wie zunächst angenommen:
Bereits zu diesem Zeitpunkt verdeutlicht sich, dass hinter der Angst einer Gesundheitsgefährdung durch Laserdrucker weit weniger steckt als angenommen. Hinzu kommt, dass Staub nicht gleich Staub ist. Partikel der Größeneinheit Nano können für den Menschen zur Gefahr werden, da diese leicht in den Körper und somit ins Blut gelangen können. Lagern sie sich dort ab, besteht eine wirkliche Gesundheitsgefährdung durch Laserdrucker. Auch Allergien spielen hierbei eine Rolle. Beim Anfertigen von Prints entsteht jedoch grober Staub, der die Belastung der Luftatmosphäre im Büro nicht vorherrschend beeinflusst.
Besteht die Sorge vor einer nicht erkannten Gefahr im arbeitstechnischen Umfeld, dann ist das mediale Schreckensszenario in Wahrheit meist wesentlich geringer. Sicherheit geben vor allem Stellungsnahmen offizieller Institutionen des Bundes, denn verlässliche Antworten erhalten Sie nur an Orten, an denen Fragen auf umfangreiche Kenntnisse stoßen. So schließt beispielsweise die Unfallkasse des Bundes eine schwere Gesundheitsgefährdung durch Laserdrucker aus. Voraussetzung hierfür sind jedoch qualitative Gerätschaften, deren Nutzung und Instandhaltung eine spezifische Schulung vorausgeht.
Durchgeführt wurde die Studie durch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Verbindung mit der Unfallkasse des Bundes, dem Institut für Anorganische und Angewandte Chemie der Universität Hamburg und dem Bau-Institut Hamburg-Harburg. Veröffentlicht am 06.Juni 2014. Die komplette Studie gibt es hier als PDF: http://www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2014_059.pdf
Es gab bis heute keine wirklich fundierten Beweise das Laserdrucker gefährliche Mengen an Tonerstaub freisetzen. Die gemessenen Emissionen bestehen zum größten Teil aus flüssigen Kondensaten flüchtiger organischer Stoffe. Die freigesetzten Stoffe stammen zu größten Anteil aus dem Papier als aus dem Toner. Zu diesem Egebnis kamen bereits die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und des Umweltbundesamts, das Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Instituts und weiterer, auch internationaler Arbeitsgruppen.
Fazit: Die Justizverwaltung von Niedersachsen hätte sich den Austausch von über 4000 Samsung ML3471 Drucker sparen können.